Impfpflicht-Bedenken #2

Impfpflicht – Bedenken #2

Nano-Partikel

Falls jemand wissen möchte, was für Bedenken es wegen der Corona-Impfung so alles gibt – vielleicht muss man ja seine Bedenken im Rahmen einer drohenden Impfpflicht eines Tages bei Gericht vortragen:

Die Lipid-Nanopartikel-Hülle der Corona-Impfstoffe enthält Nano-Partikel, wie der Name bereits sagt. Nachdem die Lipid-Nanopartikel-Hülle von der Zelle aufgenommen und dort aufgelöst wurde, sind die toxischen Nano-Partikel freigesetzt. Die Technik der Nanopartikel mag medizinisch genial sein, aber es ist viel zu früh für einen Einsatz am Menschen, weil die Toxizität noch viel zu hoch ist. Sie wurde bisher bei Krebspatienten eingesetzt, weil dort die Risiko-Nutzen-Abwägung eine ganz andere ist als beim gesunden Menschen. Kleine Partikel sind immer schädlich für die Zellen, was natürlich erst recht für die Nanopartikel gilt. Sie können Interaktionen mit den Zellbestandteilen eingehen, die nicht gewollt sind.

Diese Nano-Partikel können ungehindert die Blut-Hirn-Schranke überwinden und dort Schaden anrichten. Nervenzellen sterben ab, was verschiedenste Auswirkungen haben kann. So etwas kann beispielsweise zu einer Gesichtslähmung (Fazialisparese) führen. Neurologische Ausfälle, Tremor, … all das geht auf das Konto der Nano-Partikel. Etwas, was man seit der Impfung nicht gerade selten als Impf-Nebenwirkung feststellen musste.

Die Nano-Partikel dringen in Zellen ein und lagern sich auch in den Organen ab. Das Immunsystem versucht zwar, sie zu bekämpfen, was aber eher nicht gelingt. Die Zellen reagieren mit einem Abwehrmechanismus, der vielfach versagt. Übrig bleibt der programmierte Zelltod, die Vernichtung der betroffenen Körperzelle. Gelingt auch das nicht, entartet die Zelle, was als Keimzelle für die Ausbildung von Krebs angesehen werden kann. Genau das könnte es wohl sein, was namhafte Pathologen als Turbokrebs bezeichnet haben.

Die Regierung ist gefordert, solche Bedenken auszuräumen – mit belastbaren und öffentlich einsehbaren Studien. Studien, denen alle namhaften Wissenschaftler weltweit zustimmen können. Es reicht selbstverständlich nicht aus, dass sich die Regierung ein paar ihr gefällige Experten zulegt, die ihr nach dem Mund reden. So etwas räumt meine Bedenken nicht aus. Aber es sind die Bedenken, die ausgeräumt gehören, nicht die Bedenkenträger.

570 Bundestagsabgeordnete haben in einer namentlichen, freien Gewissensentscheidung der indirekten Impfpflicht zugestimmt, die zunächst „nur“ für die Beschäftigten im Gesundheitswesen gelten soll, dann aber für die Allgemeinheit ins Leben gerufen werden soll.

Niemand, kein Bürger und kein Politiker hat das Recht, eine Impfpflicht zu fordern, wenn er die o.g. Bedenken nicht vollkommen und belastbar ausräumen kann.

Ich fordere alle 570 Politiker auf, diese belastbaren Studien zu präsentieren. Abgeordnete haben die Pflicht, sich vor Abstimmungen umfassend zu informieren. Sie sind den Wählern bzw. der Bevölkerung Rechenschaft schuldig, ihnen die Basis ihrer Entscheidung mitzuteilen. Wir reden hierbei immerhin darüber, dass den betroffenen Menschen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit entzogen werden soll, eine existenzvernichtende Maßnahme. Da kann man solche Dinge doch wohl einfordern, oder?

… wird fortgesetzt!

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