Impfpflicht-Bedenken #3

Impfpflicht – Bedenken #3

Impfstoffmenge

Falls jemand wissen möchte, was für Bedenken es wegen der Corona-Impfung so alles gibt – vielleicht muss man ja seine Bedenken im Rahmen einer drohenden Impfpflicht eines Tages bei Gericht vortragen:

Es gibt keine Korrelation zur Impfstoffmenge und Wirkung. Man sieht die gleiche Wirkung bei 10 µg, 20 µg und 30 µg. Und trotzdem nimmt man 30 µg an Impfdosis (Biontech), obwohl 30 µg deutlich mehr Nebenwirkungen zeigen. D.h., der Nutzen ist der gleiche, aber das Risiko ist deutlich höher.

Das ist wissenschaftlich nicht vertretbar.

Warum impft man 30 µg? Warum muss das sein? Weshalb impft man nicht weniger?

Die Regierung ist gefordert, solche Bedenken auszuräumen – mit belastbaren und öffentlich einsehbaren Studien. Studien, denen alle namhaften Wissenschaftler weltweit zustimmen können. Es reicht selbstverständlich nicht aus, dass sich die Regierung ein paar ihr gefällige Experten zulegt, die ihr nach dem Mund reden. So etwas räumt meine Bedenken nicht aus. Aber es sind die Bedenken, die ausgeräumt gehören, nicht die Bedenkenträger.

570 Politiker haben der indirekten Impfpflicht zugestimmt, die zunächst „nur“ für die Beschäftigten im Gesundheitswesen gelten soll, dann aber für die Allgemeinheit ins Leben gerufen werden soll.

Niemand, kein Bürger und kein Politiker hat das Recht, eine Impfpflicht zu fordern, wenn er solche Bedenken nicht vollkommen und belastbar ausräumen kann.

Ich fordere alle 570 Politiker auf, belastbaren Studien für die Notwendigkeit von 30 µg zu präsentieren. Abgeordnete haben die Pflicht, sich vor Abstimmungen umfassend zu informieren. Sie sind den Wählern bzw. der Bevölkerung Rechenschaft schuldig, ihnen die Basis ihrer Entscheidung mitzuteilen. Wir reden hierbei immerhin darüber, dass den betroffenen Menschen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit entzogen werden soll, eine existenzvernichtende Maßnahme. Da kann man solche Dinge doch wohl einfordern, oder?

… wird fortgesetzt!

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