Impfpflicht-Bedenken #4

Impfpflicht – Bedenken #4

Zytokinsturm – Multi-Organversagen

Falls jemand wissen möchte, was für Bedenken es wegen der Corona-Impfung so alles gibt – vielleicht muss man ja seine Bedenken im Rahmen einer drohenden Impfpflicht eines Tages bei Gericht vortragen:

Fachleute warnen unablässig vor den Folgen, wenn die Geimpften mit dem Wildvirus in Kontakt kommen – ein Zytokinsturm (eine überschießende Immunreaktion) könnte die Folge sein. Der Ausgang sehr wahrscheinlich ein tödliches Multi-Organversagen. Das wäre im Wesentlichen das, was man bei den Tierversuchen als Todesursache festgestellt hat.

Es ist eine Tatsache, dass sämtliche Tierversuche mit solchen genetischen Wirkmechanismen im Vorfeld (noch vor Corona) erbärmlich gescheitert sind und von den Pharmafirmen selbst abgebrochen wurden, weil alle Tiere jämmerlich gestorben sind.

Diese Tierversuche hatten nichts mit Corona zu tun. Allerdings handelte es sich um vergleichbare genetische Wirkmechanismen. Dabei ging es um Malaria, Zika, … Für menschliche Studien sind solche Tierversuche nur bedingt vergleichbar. Und genau genommen hat es explizit mit den Corona-Impfstoffen überhaupt keine Tierversuche gegeben. Da könnte man angesichts der früheren Tierversuche mal fragen, warum man mit dem Corona-Impfstoff keine Tierversuche durchgeführt hat. Denn erst erfolgversprechende Tierversuche hätten zu weitergehenden Studien am Menschen berechtigt. Der Nürnberger Kodex setzt Tierversuche mit einem Ergebnis voraus, das die zu erwartenden Ergebnisse bei Menschenversuchen rechtfertigt.

Nürnberger Kodex Punkt 3: „Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.“

Hinweis: Es war nach dem Krieg, als die Machenschaften vieler KZ-Ärzte im Nürnberger Ärzteprozess aufgearbeitet wurden. Damit so etwas wie damals nie wieder passiert, wurde der Nürnberger Kodex als ethische Richtlinie ins Leben gerufen.

Fest steht: Die Corona-Impfung will man offensichtlich bei der gesamten Menschheit, bei allen Menschen durchführen. Ist der festgestellte „Corona-Notfall“ – epidemische Lage nationaler Tragweite – tatsächlich so einzustufen? Gibt es angesichts der nichtssagenden und falsch interpretierten PCR-Tests überhaupt eine Notlage? Und wenn, ist sie so schlimm, dass man, ohne zu wissen, was die Impfung bewirkt, ja nicht einmal, ob sie überhaupt wirkt, zu rechtfertigen?

Die Regierung ist gefordert, solche Bedenken auszuräumen – mit belastbaren und öffentlich einsehbaren Studien. Studien, denen alle namhaften Wissenschaftler weltweit zustimmen können. Es reicht selbstverständlich nicht aus, dass sich die Regierung ein paar ihr gefällige Experten zulegt, die ihr nach dem Mund reden. So etwas räumt meine Bedenken nicht aus. Aber es sind die Bedenken, die ausgeräumt gehören, nicht die Bedenkenträger.

570 Politiker haben der indirekten Impfpflicht zugestimmt, die zunächst „nur“ für die Beschäftigten im Gesundheitswesen gelten soll, dann aber für die Allgemeinheit ins Leben gerufen werden soll.

Niemand, kein Bürger und kein Politiker hat das Recht, eine Impfpflicht zu fordern, wenn er solche Bedenken nicht vollkommen und belastbar ausräumen kann.

Ich fordere alle 570 Politiker auf, diese belastbaren Studien zu präsentieren. Abgeordnete haben die Pflicht, sich vor Abstimmungen umfassend zu informieren. Sie sind den Wählern bzw. der Bevölkerung Rechenschaft schuldig, ihnen die Basis ihrer Entscheidung mitzuteilen. Wir reden hierbei immerhin darüber, dass den betroffenen Menschen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit entzogen werden soll, eine existenzvernichtende Maßnahme. Da kann man solche Dinge doch wohl einfordern, oder?

… wird fortgesetzt!

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